Metz, der 30. Oktober 2019

Am Mittwoch dem 30. Oktober fand in Metz der Berufungsprozess von Greenpeace Frankreich, acht Aktivist*innen und einem Mitarbeiter der Organisation statt. Sie wurden angeklagt nachdem sie im Oktober 2017 in das Atomkraftwerk in Cattenom eingedrungen waren und dort Feuerwerkskörper zündeten um auf die mangelnde Sicherheit der Lagerbecken für abgebrannte Brennelemente aufmerksam zu machen. Während das Gericht von Thionville zunächst besonders schwere Urteile aussprach: zwei Monate Haft für zwei Aktivist*innen sowie die Verurteilung eines Angestellten, plädierten die Anwälte von Greenpeace Frankreich für eine Freilassung. Während dem sieben stündigen Prozess haben sich die Juristen Marie Dosé und Alexandre Faro vor allem für einen “Ausnahmezustand wegen industriellem Risiko” eingesetzt.

Die Rechtssache wurde zur Beratung gestellt, ein Urteil wird am 15. Januar 2020 um 14 Uhr getroffen.

Jean-François Julliard, Generaldirektor von Greenpeace Frankreich, erklärt: “Bei dieser Anhörung haben wir uns bemüht die Fragilität der französischen Kernkraftwerke von EDF zu verdeutlichen und außerdem zu begründen wie wichtig Aktionen Zivilen Ungehorsams sind um unseren Stimmen Gehör zu verschaffen. Greenpeace und seine Aktivist*innen haben im allgemeinen Interesse gehandelt und um das nukleare Risiko aufzuzeigen, von dem wir alle bedroht sind. Wir erwarten nun von den Richtern, dass sie die Notwendigkeit unseres Handelns anerkennen und sich für den Freispruch der 9 von Cattenom entscheiden.”

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