Das Europäische Gericht (EuG) wies die Klage des People’s Cimate Case aus formellen Gründen zurück. Es wurde jedoch in 1. Instanz anerkannt, dass alle auf unterschiedliche Art vom Klimawandel betroffen sind. Die Familien und die Saami-Jugen prüfen nun ob sie vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Berufung gehenP

Im Mai 2018 legten 10 Familien aus Portugal, Deutschland, Frankreich, Italien, Rumänien, Kenia, Fidschi und dem schwedischen Saami-Jugendverband Sáminuorra Klage gegen das Europäische Parlament und dem Rat der Europäischen Union aufgrund unzureichender EU-Klimaziele ein. Die Kläger kritisieren in ihrer Klage das bestehende Klimaziel der EU, die innereuropäischen Treibhausgasemissionen bis 2030 gegenüber 1990 um mindestens 40% zu senken, als nicht ausreichend. Das Ziel sei zu niedrig, um die Klimakrise einzudämmen und ihre Grundrechte auf Leben, Gesundheit, Beruf und Eigentum zu schützen.

Im Rahmen des Verfahrens forderten sowohl das Europäische Parlament als auch der Europäische Rat im Oktober 2018 den Gerichtshof auf, den Fall mit der Begründung zurückzuweisen, dass die zehn Familien und die Saami-Jugend nicht vor Gericht gehen dürfen, um die Klimapolitik der EU anzufechten da sie von diesen Maßnahmen nicht ausreichend und unmittelbar betroffen sind (Kriterium „„unmittelbare und individuelle Betroffenheit““).

Das Europäische Gericht basierte seine Entscheidung ausschliesslich auf diesem technischen Punkt, räumte aber auch ein, dass „wahrscheinlich jeder Einzelne auf die eine oder andere Art und Weise vom Klimawandel betroffen ist“. Maßgeblich sei nicht die Intensität ihrer Beeinträchtigung, sondern deren Einzigartigkeit bzw. Exklusivität. Diese Entscheidung, den Bürger-Inne-n zu verweigern, vor Gericht zu gehen, ist enttäuschend, aber nicht überraschend. Es ist bekannt, dass dieses Kriterium den Zugang der Bürger-Inne-n zum Gericht einschränkt.

Die Klägerinnen und Kläger planen bis 15. Juli 2019 Rechtsmittel gegen das Urteil einzulegen. Sie fordern, dass der Europäische Gerichtshof (EuGH) die Zulässigkeit vor dem Hintergrund klimawissenschaftlicher Fakten und der in der Klage dargelegten Auswirkungen des Klimawandels auf die Grundrechte überprüft. Sollte der EuGH die ablehnende Auffassung des EuG nicht teilen, wird der Rechtsstreit zur Weiterverhandlung an das EuG zurückverwiesen.

Dr. Roda Verheyen, Anwältin der Klägerinnen und Kläger, kommentiert die Gerichtsentscheidung:
„Die Klage wurde nicht in der Sache, sondern nur formal als unzulässig abgewiesen. Im Gegenteil, das Gericht erkennt ausdrücklich an, dass der Klimawandel Menschen akut betrifft, befasst sich jedoch damit, was das für die Grundrechte bedeutet. Im Berufungsverfahren fordern wir den Europäischen Gerichtshof auf, die Entscheidung zur Zulässigkeit der Klage zu überprüfen, und zwar vor dem Hintergrund der Klimawissenschaft und der Auswirkungen des Klimawandels auf die Grundrechte. Der Beschluss kann keinen Bestand haben, wenn es ein „Europa für alle“ geben soll.“

Sanna Vannar, Rentierhirte der Saami-Jugend und Klägerin aus Schweden, sagte:Seit dem Start der Klage sind die Auswirkungen des Klimawandels immer schlimmer geworden. Für die Saami-Jugend geht es beim Klimawandel nicht mehr um Politik. Er beeinflusst unser tägliches Leben: Waldbrände verwüsten die Saamiländer, Rentiere sterben aufgrund Nahrungsmangel und wir leiden unter emotionalem Stress, der durch die Unsicherheit der Klimabedingungen verursacht wird. Der Klimawandel stellt ausserdem das größte Gesundheitsproblem meiner Generation dar. Wir brauchen die Gerichte, um Fakten über den Klimawandel zu untersuchen und die EU-Chefs an ihre Pflicht zum Schutz der Bürger-Innen zu erinnern. Dies ist nicht nur irgendein Gerichtsfall. Es geht um den Schutz unserer Rechte und unserer Zukunft.

Maike und Michael Recktenwald, Hotel- und Restaurantbesitzer und Kläger aus Deutschland sagen: „Unabhängig davon, wie der rechtliche Prozess weitergeht, sind wir überzeugt, dass diese Klage schon jetzt viel bewirkt hat. Wir konnten zeigen, dass die EU dringend handeln muss, um unsere Grundrechte vor den Folgen der fortschreitenden Klimakrise zu schützen.

Wendel Trio, Direktor von CAN Europe, kommentiert die Gerichtsentscheidung: Die Zunahme von Klimafällen und der Erfolg von Jugendmobilisierungen in ganz Europa sind ein klarer Aufruf an die europäischen Staats- und Regierungschefs, schnell und effektiv gegen die Klimakrise vorzugehen. Wir appellieren an die Entscheidungsträger, auf die Forderung ihrer Bürger-Innen nach einer angemesseneren Klimapolitik zu hören und sich auf eine wesentliche Erhöhung des Ziels für 2030 zu einigen. Sie müssen die Europäer vor den Folgen des Klimawandels schützen und den jüngeren Generationen eine sicherere Zukunft sichern.

Seit Einreichung der Klage im Mai 2018 ist politisch durchaus neue Dynamik entstanden. So hat das Europäische Parlament zwei Resolutionen verabschiedet, in denen eine Anhebung des EU-Klimaziels 2030 von 40% auf 55% gefordert wird. Zum letzten EU Gipfel in Rumänien haben 10 Mitgliedstaaten, darunter Frankreich, die Niederlande, Dänemark, Schweden, Spanien, Portugal, Luxemburg, Lettland und Belgien, eine gemeinsame Erklärung veröffentlicht, in der sie alle Staats- und Regierungschefs der EU auffordern, sich bei der nächsten EU-Ratssitzung im Juni auf Klimaneutralität bis 2050 und eine Verschärfung des Ziels für 2030 zu einigen.

Anmerkungen

 

  • Die Gerichtsentscheidung im Volltext finden Sie hier
  • Weitere Materialien und Informationen finden Sie in unserer Pressemappe
  • Prozess der EU-Klimaklage/ Was ist bisher passiert?

 

23.5.2018  – Einreichung der Klageschrift vor dem Europäischen Gericht (EuG)
13.8.2018 – Mitteilung über rechtshängige Klage im Amtsblatt.
20./24. September 2018Antrag auf Beitritt als Streithelfer (auf Seiten der KlägerInnen) durch CAN Europe, Wemove.eu und die Arbeitsgemeinschaft Bäuerlicher Landwirtschaft e.V.
4.10.2018 – Antrag auf Beitritt als Streithelfer (auf Seiten der Beklagten) durch Europäische Kommission.
16.10.2018 – Antrag auf Klageabweisung wegen Unzulässigkeit durch Rat der EU.
20.10.2018Antrag auf Klageabweisung wegen Unzulässigkeit durch Europäisches Parlament.
09.11.2018Zurückstellung der Entscheidung über Anträge auf Beitritt als Streithelfer durch EuG.
10.12.2018 – Schriftliche Stellungnahme der Klägerinnen und Kläger zu den Anträgen von Parlament und Rat.
14.12.2018Abschluss des schriftlichen Verfahrens.
08.05.2019 –  Klageabweisung durch das Europäische Gericht (EuG); zugleich Hinweis auf Gegenstandslosigkeit der Anträge auf Beitritt als Streithelfer

  1. Weitere Statements zur Gerichtsentscheidung

Professor Gerd Winter, einer der Rechtsvertreter der klagenden Familien: „Das Europäische Gericht erkennt an, dass jeder Einzelne auf die eine oder andere Weise vom Klimawandel betroffen ist und durch die angegriffenen EU-Rechtsakte in seinen Grundrechten verletzt sein kann – was den Vortrag der Kläger bestätigt. Die logische Folge, dann auch den Zugang zur gerichtlichen Überprüfung zu ermöglichen, zieht das Gericht aber nicht. Es weist vielmehr die Klage aufgrund einer engen Auslegung der Klagebefugnis, insbesondere des Kriteriums „unmittelbare und individuelle Betroffenheit“, ab. Diese Entscheidung ist nicht überraschend, denn sie bewegt sich auf eingefahrenen Gleisen. Dennoch ist sie enttäuschend, weil sie sich nicht auf die ausführlichen Argumente der Kläger für eine Öffnung der Klagebefugnis einlässt.“

Maurice Feschet, Lavendelbauer und Kläger aus Frankreich:
„In meinem Alter ist diese Klage neben der Teilnahme an Klimamärschen mit jungen Menschen das Einzige, was ich tun kann, um meine Kinder und Enkelkinder zu schützen. Als Bürger werde ich mich weiterhin an die Gerichte wenden, da die Politik sich nicht für die erforderlichen Klimaschutzmaßnahmen einsetzt.“

Alfredo Sendim, Bauer und Kläger aus Portugal:
„Wir werden nicht aufgeben. Wir werden uns weiterhin bemühen, uns vor dem Europäischen Gericht Gehör zu verschaffen. Und für das bevorstehende Verfahren hoffen wir auf ein anderes Europäisches Parlament in der Verteidigung. Die nächste Generation von EU-Gesetzgebern, die dieses Wochenende bei den Europawahlen gewählt wird, muss auf ihre Bürger-Innen hören und den Klimawandel zu einer Priorität für Europa machen. “

Giorgio Elter, Bergbauer und Kläger aus Italien:
“In unserem Rechtsstreit fordern wir weder Geld noch Entschädigung. Wir wollen dringende und verstärkte Klimaschutzmaßnahmen. Ich werde in Berufung gehen und weiterhin konkrete und ehrgeizige Maßnahmen zur Bewältigung der Klimakrise fordern. Denn als als Vater mache ich mir Sorgen um die Zukunft meiner Töchter. Wir spüren bereits jetzt die verheerenden Folgen des Klimawandels. Diese werden unerträglich werden, sollten die Politiker-Innen konkrete Maßnahmen weiter hinauszögern. “