Brüssel/Luxemburg, 24. Januar 2024 – Der Umweltausschuss des Europäischen Parlaments stimmte heute dem Vorschlag der Europäischen Kommission zur Deregulierung der Neuen Gentechnik (NGT) mit den entsprechenden Änderungen zu. Greenpeace  warnt weiterhin vor den großen Risiken dieser Regelung sowie der Verletzung der Rechte von Landwirten und Landwirtinnen sowie Verbrauchern und Verbraucherinnen. 

Eine von Greenpeace durchgeführte rechtliche Analyse zeigt, dass das Gesetz im Falle seiner Verabschiedung gegen eine Vielzahl von EU-Verfassungsvorschriften verstoßen könnte, darunter mehrere Artikel des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) und der EU-Grundrechtecharta, da Vorschriften über Sicherheitskontrollen, Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit gestrichen oder abgeschwächt werden. Zudem könnten die Grundrechte der Landwirte und Landwirtinnen auf Eigentum und unternehmerische Freiheit verletzt werden, da kein ausreichender Schutz gegen die Verunreinigung von Kulturpflanzen mit neuen GVO vorgesehen ist.

Raymond Aendekerk, Direktor bei Greenpeace Luxemburg und Agrarreferent, kommentierte: “Jahrzehntelange Fortschritte in der EU in Bezug auf die Rechte der Landwirte und Landwirtinnen, den Schutz der Gesundheit der Menschen und der Umwelt sollten nicht zugunsten der Profite der Biotech-Industrie zunichte gemacht werden. Sicherheitsmaßnahmen behindern die Innovation nicht, ebenso wenig wie die derzeitigen Vorschriften für genetisch veränderte Pflanzen (GVO). Das EU-Recht verbietet nicht die Forschung und Entwicklung, sondern soll sicherstellen, dass neue Entwicklungen die Rechte der EU-Bürger:innen auf Gesundheit und Umweltschutz respektieren.” 

Derzeit fallen genetisch veränderte Organismus unter die bestehenden EU-Rechtsvorschriften für GVO, wobei alle künstlich veränderten Genmaterialien einer Sicherheitsprüfung, Rückverfolgbarkeit und Kennzeichnung unterliegen.

Das deutsche Bundesamt für Naturschutz (BfN) hat davor gewarnt, dass neue GVO ein ähnliches, wenn nicht sogar ein größeres Risikopotenzial haben als Pflanzen, die durch herkömmliche Gentechnik erzeugt wurden. Kürzlich erklärte die französische Nationale Agentur für Lebensmittel, Umwelt und Arbeitsschutz (ANSES), dass Gen-Editierungstechniken “zu Veränderungen der biologischen Funktionen von Pflanzen führen können, die im Kommissionsvorschlag der Kategorie 1, unter die fast alle Nutzpflanzen fallen, nicht berücksichtigt werden, und dass Gesundheits- und Umweltrisiken nicht ausgeschlossen werden können“.

Nach der heutigen Abstimmung im Umweltausschuss wird das Plenum des Europäischen Parlaments voraussichtlich im Februar über den Gesetzesvorschlag abstimmen. Die EU-Regierungen versuchen ebenfalls, eine Einigung über den Kommissionsvorschlag zu erzielen, nachdem eine Einigung im Dezember abgelehnt wurde. Die vorherigen Luxemburger Regierungen haben bisher den EU-Vorschlag abgelehnt, bei der letzten Abstimmung hat sich das Großherzogtum jedoch enthalten. Greenpeace fordert die Luxemburger Regierung auf, sich weiterhin für eine Regelung der Gentechnik im Sinne des Vorsorgeprinzips einzusetzen und eine strenge Risikoabschätzung zu gewährleisten.