Regierung muss weiterhin die Freisetzung des Pflanzengiftes auf Äcker und in die Umwelt verhindern

Luxemburg, 4. April 2023 Laut einer Pressemitteilung des Landwirtschaftsministerium vom Montag sind Pflanzenschutzmittel mit dem Wirkstoff Glyphosat [1] seit dem 30. März wieder in Luxemburg zugelassen. Das ist die Konsequenz eines Urteils des Luxemburger Verwaltungsgerichtshofs [2]. Das Großherzogtum hatte das Unkrautvernichtungsmittel im Januar 2021 als erstes EU-Land verboten, daraufhin hatte der Pharma- und Chemiekonzern Bayer Klage eingereicht, mit der Begründung, das Verbot verstoße gegen europäisches Recht. Der Luxemburger Staat ist gegen diese Entscheidung in Berufung gegangen, jedoch ohne Erfolg.

Greenpeace appelliert an die Luxemburger Regierung, angesichts der vielen ungeklärten Fragen bezüglich der potentiellen Auswirkungen des Wirkstoffs Glyphosat auf Gesundheit und Biodiversität alle juristischen Möglichkeiten auszuschöpfen, damit ein potentiell krebserregendes und artenschädigendes Gift auch weiterhin in Luxemburg verboten bleibt”, erklärt Raymond Aendekerk, Direktor von Greenpeace Luxemburg. “Die Neubewertung der Auswirkungen von Glyphosat ist noch nicht abgeschlossen. [3] Deshalb muss das Vorsorgeprinzip gelten und glyphosathaltige Produkte verboten bleiben. Das Landwirtschaftsministerium muss auf alle Fälle dafür Sorge tragen, dass kein Glyphosat auf unsere Äcker und in die Umwelt gelangt. Alternativen für Glyphosat werden bereits in Luxemburg erfolgreich eingesetzt. Wir dürfen Mensch und  Umwelt keiner Gefahr aussetzen, die absolut vermeidbar ist.


Notizen:

[1] Glyphosat, das weltweit am häufigsten eingesetzte Pflanzenschutzmittel, steht seit Jahren im Verdacht, krebserregend zu sein – das stellte die Weltgesundheitsorganisation WHO bereits 2015 fest. Das Totalherbizid tötet alle Beikräuter auf dem Acker, Wiesen und Weiden auf Jahrzehnte und hat somit eine katastrophale Auswirkung auf die gesamte Biodiversität in unserer Agrarlandschaft. In einer europäischen Bürgerinitiative hatten über eine Millionen Menschen in ganz Europa ein Verbot von Glyphosat, eine allgemeine Verringerung des Pestizideinsatzes sowie mehr Transparenz und Unabhängigkeit bei der Bewertung der von Pestiziden ausgehenden Risiken gefordert.

[2] Der Gerichtshof bestätigte, dass das ministerielle Vorgehen als solches im europäischen Rahmen weiterhin möglich sei. Um die bis Ende 2023 erteilten Zulassungen im Großherzogtum rechtsgültig widerrufen zu können, hätte der Minister dem betroffenen Wirtschaftsteilnehmer nicht nur die rechtlichen Gründe für sein Handeln mitteilen, sondern seine Entscheidung auch mit der Erwägung untermauern müssen, dass das betreffende Produkt weiterhin ein unannehmbares Risiko für die Gesundheit von Mensch und Tier oder sogar für die Umwelt “aufgrund seiner besonderen ökologischen oder landwirtschaftlichen Merkmale” im Großherzogtum Luxemburg ein Risiko darstellt. Dieses Fehlen einer relevanten Begründung führte dazu, dass der Gerichtshof die von den Richtern in erster Instanz ausgesprochene Aufhebung des Verbots bestätigte.

[3] Die europaweite Genehmigung von Glyphosat war am 15. Dezember 2022 ausgelaufen. Die EU-Kommission hatte die Genehmigung um ein Jahr bis zum 15. Dezember 2023 verlängert, um die Neubewertung des Wirkstoffs fortzusetzen und abzuschließen. Nach dem aktualisierten Zeitplan wird die EFSA (Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit) im Juli 2023 ihre Schlussfolgerungen zu Glyphosat fertigstellen. Darauf aufbauend wird die Europäische Kommission einen Vorschlag formulieren, den sie mit den Mitgliedstaaten erörtern und abstimmen wird. Die Abstimmung über die Erneuerung der Wirkstoffgenehmigung für Glyphosat ist voraussichtlich für die zweite Hälfte des Jahres 2023 zu erwarten.