
Klimaklage gegen Bundesrat und Verwaltung 459 Seniorinnen fordern Schutz für Leben und Gesundheit
“Die Schweizer Klimaziele sind eine Gefahr für die Gesundheit und verletzen die Verfassung wie auch die Europäische Menschenrechtskonvention.” : Mit einer Klage gegen den Bundesrat wollen 459 Seniorinnen das Grundrecht auf Gesundheit durchsetzen – für sich und künftige Generationen. Besonders ältere Frauen leiden unter den Folgen des Klimawandels. Als Betroffene haben sie sich im Verein Klima-Seniorinnen zusammengeschlossen.
An einer Medienkonferenz in Bern hat der Verein Klima-Seniorinnen die erste «Klimaklage» der Schweiz vorgestellt. Hinter der Klage stehen mehr als 450 Betroffene Einzelpersonen und ältere Frauen, die sich im Verein Klima-Seniorinnen zusammengeschlossen haben.
Mitglieder sind hauptsächlich Frauen im Alter von 75 und mehr Jahren oder solche Frauen, die im Jahr 2020 75 Jahre alt sein werden. Sie sind aufgrund ihres Alters von der Klimaerwärmung stärker betroffen als die Allgemeinheit. Die zunehmenden Hitze-extreme führen zu Herz- und Kreislaufproblemen, im Extremfall zu Dehydrierung, Bewusstlosigkeit und Hitzschlag.
Das «Begehren um Einstellung von Unterlassungen im Klimaschutz», so der offizielle Titel der Klageschrift, richtet sich an den Bundesrat, das Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK), das Bundesamt für Umwelt (BAFU) und Bundesamt für Energie (BFE).
Ursula Brunner, Anwältin der Klima-Seniorinnen, erläuterte die umfassende Rechtschrift. Sie listet die Versäumnisse der Schweizer Klimapolitik auf und dokumentiert die gravierenden Auswirkungen der Klimaerwärmung für ältere Frauen.
Als verfassungs- und EMRK-widrig rügen die Klima-Seniorinnen das zu tief angesetzte Emissionsreduktionsziel von 20% für das Jahr 2020 und das Emissionsziel des Bundesrates von 30% bis 2030, welches in Vernehmlassung ist.
Aus Sicht der Klägerinnen wird die Bundesverfassung verletzt, darunter das Nachhaltigkeitsprinzip (Art. 73 BV), das Vorsorgeprinzip (Art. 74 Abs. 2 BV) wie auch das Recht auf Leben (Art. 10 BV). Das gilt auch für ihr Recht auf Leben, auf Gesundheit und körperliche Integrität, die durch die EMRK (Art. 2 und Art. 8) geschützt sind. Deshalb haben die KlimaSeniorinnen einen Anspruch auf eine gerichtliche Beurteilung ihres Beschwerde, nötigenfalls vom Europäischen Menschenrechtsgerichtshof.
Was bisher geschah….
- Nach dem Erfolg der niederländischen Stifung Urgenda im 2015: Prüfung und Schaffung der juristischen Grundlagen für eine Schweizer Klage durch eine Kanzlei im Auftrag von Greenpeace
- Frühjahr 2016: Aufbau der Bewegung von Klägerinnen
- Juni 2016: erste Berichterstattung zum Schweizer Vorhaben
- August 2016: Vereinsgründung der Klimaseniorinnen
- Oktober Medienkonferenz: das ist die Klage
- November 2016: Formelle Einreichung des „Begehrens um Einstellung von Unterlassungen im Klimaschutz“
- Januar 2017: Demonstration am WEF
- April 2017: Das UVEK weist das Gesuch ab.
- Mai 2017: Eineichung de Beschwerde gegen den Beschluss des UVEK beim Bundesverwaltungsgericht
- August 2017: Globale Klimabewegung: die Seniorinnen unterstützen zusammen mit Kläger*innen aus den USA und den Philippinen die Klimaklage gegen die neuen Ölbohrlizenzen im arktischen Meer
- Aktuell: Warten auf die Antwort des BvG
Article Source : Greenpeace Schweiz